BMF: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer – Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18.1.2016 (BStBl. I 2016, 85)
Das BMF äußert sich u. a. zu folgenden Aspekten:
– Nutzungsersatz bei Rückabwicklung von Darlehensverträgen,
– Verfall einer Kaufoption: Beim Erwerb der Option entstandene Aufwendungen sind bei der Ermittlung des Gewinns (oder Verlusts) i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 5 EStG zu berücksichtigen – auch dann, wenn die Option vorzeitig durch Erreichen eines Schwellenwerts verfällt (Option mit Knock-out-Charakter). Das gilt umgekehrt auch für den Verfall einer Verkaufsoption,
– Barausgleich beim Anteilstausch
Weltbank-Papiere im Rahmen der Abgeltungsteuer (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. a EStG),
– Ausnahmen vom Steuerabzug (§ 43 Abs. 2 EStG),
– Einbehalt und Abführung der Kapitalertragsteuer durch inländische Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen (§ 43 Abs. 3 EStG),
– Erteilung und Änderung von Freistellungsaufträgen.
BMF, Schreiben vom 12.4.2018 – IV C 1 – S 2252/08/10004 :021