DStV: Bürokratieabbau im Steuerrecht
Durch das Schreiben vom 27.8.2018 hat sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zum Antrag des Freistaates Bayern zum Bürokratieabbau im Steuerrecht (BT-Drs. 278/18) sowie der Anträge Nordrhein-Westfalens zu steuerlichen Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft sowie zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BR-Drs. 309/18; BR-Drs. 301/18) positioniert.
Das Schreiben finde Sie in der Anlage.