BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2017
Das BMF hat gem.§ 14 Abs. 1 S. 4 BewGdie Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 anzuwenden sind.
BMF, Schreiben vom 4.11.2016 – IV C 7 – S 3104/09/10001
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