BMF: BMF: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen; Nachweis der Behinderung, bei einem Grad der Behinderung weniger als 50, aber mindestens 20
Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung zum Nachweis der Behinderung ergänzend zu § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV Folgendes:
(s. beigefügtes Schreiben)
BMF, Schreiben vom 1.3.2021 – IV C 8 - S 2286/19/10002 :006
Volltext BB-Online BBL2021-598-2