BMF: Art. 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2020
BMF, Schreiben vom 5.11.2019 – III C 1 – S 7068/19/10002 :001
Volltext:BB-ONLINE BBL2019-2710-5
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2020 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 29.10.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2019 Nr. C 364 S. 9) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.
Das Schreiben finden Sie hier: