BMF: Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG
BMF, Schreiben vom 3.4.2017 – IV C 1 – S 2299/16/10002
Das Schreiben nimmt ausführlich zu den Anwendungsfragen im Rahmen des 36a EStG Stellung.
Es betrifft u. a.:
– Mindesthaltezeitraum, Mindesthaltedauer
– Mindestwertänderungsrisiko
– Keine Verpflichtung zur Vergütung der Kapitalerträge gegenüber anderen Personen
– Betroffene Kapitalertragsarten
– Fiktion der Personenidentität
– Ausnahmetatbestände
– Feststellungslast
– Rechtsfolgen bei Fehlen der erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen