BMF: Anwendung des Regelungsgehalts der Streitbeilegungsrichtlinie auf Doppelbesteuerungsstreitigkeiten ab 1.7.2019 – Rückwirkung des EU-DBA-SBG
BMF, Schreiben vom 25.6.2019 – IV B 3 – S 1317/16/10058 :010
Volltext: BB-ONLINE BBL2019-1558-3
Nach Art. 23 UA 2 der Richtlinie (EU) 2017/ 1852 des Rates (Streitbeilegungsrichtlinie) können ab dem 1.7.2019 (Streitbeilegungs-)Beschwerden zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr erwirtschaftet werden, das am oder nach dem 1.1.2018 beginnt. Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Streitfragen zuständige Behörde ist das BZSt. Für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG) ist eine Rückwirkung auf den 1.7.2019 vorgesehen. Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs ist auf der Internetseite des BMF unter Themen/Steuern veröffentlicht. Mit Inkrafttreten des EU-DBA-SBG wird dieses Schreiben gegenstandslos.
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