BReg: Änderung der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen
Mitteilung des BMF vom 25.1.2017:
Bereits im Jahr 2015 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um mit Einführung einer Infrastrukturabgabe den Übergang von einer vorwiegend steuerfinanzierten zur überwiegend nutzerfinanzierten Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen zu gewährleisten. Die Regelungen wurden bisher nicht umgesetzt, da nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht alle Maßnahmen zur Ausgestaltung der Infrastrukturabgabe im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union stehen. Das Zweite Verkehrsteueränderungsgesetz vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 901) beinhaltet die kraftfahrzeugsteuerlichen Regelungen. Es tritt bedingt in Kraft, abhängig vom Beginn der Abgabenerhebung nach dem Infrastrukturabgabengesetz. Mit einer Anpassung soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Steuerentlastungsbeträge bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Vermeidung der finanziellen Doppelbelastung bei Einführung der Infrastrukturabgabe Rechnung getragen werden.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: