Der 2. Senat des FG Hamburg hat mit Beschluss vom 31.1.2019 (2 V 112/18) vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Das BAG hat mit Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18 – wie folgt entschieden:
1. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen von Formularen zur Erfassung von Überstunden ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (Rn. 17).
2. Die außerordentliche Kündigung dient nicht ...
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