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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.11.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMF: Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6.2.2013 – I R 62/11, BB 2013, 1520 mit Komm. Oser, entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Diese Entscheidung stehe – so das BMF – im Widerspruch zu dem BMF-Schreiben vom 28.11.2011 – IV C 6 - S 2137/09/ 10004, BStBl. I, 1111, BB-Verwaltungsreport Meurer, BB 2012, 50, wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse mangels Erfüllungsrückstand nicht passiviertwerden können. Nach Abstimmungmit den obersten Finanzbehörden der Länder werde das BMF-Schreiben vom 28.11.2011 aufgehoben.

BMF, Schreiben vom 22.11.2013 – IV C 6 – S 2137/09/10004 :003

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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