BGH: Haftung bei Abschlusserstellung - von der Steuerberatung zum "Prüfvertrag"
BGH , Urteil vom 14.06.2012 - Aktenzeichen IX ZR 145/11 (Vorinstanz: LG Kiel vom 02.03.2011 - Aktenzeichen 17 O 104/10; ) (Vorinstanz: OLG Schleswig vom 02.09.2011 - Aktenzeichen 17 U 14/11; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Der Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 631 Abs. 1, § 634 Nr. 4; Redaktionelle Normenkette: BGB § 631 Abs. 1; BGB § 634 Nr. 4;
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