BGH: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Berufung auf Unkenntnis trotz Veröffentlichung von Insolvenzen im Internet
BGH , Urteil vom 15.4.2010 - IX ZR 62/09 Vorinstanz: LG Berlin vom 29.1.2009 - 7 S 27/08; Vorinstanz: AG Berlin-Charlottenburg vom 8.5.2008 - 223 C 120/07 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitsätze: Haben Unternehmen mit umfangreichem Zahlungsverkehr zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an einen Insolvenzschuldner geleistet, ohne dass sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kannten, hindert sie die Möglichkeit, diese Information durch eine Einzelabfrage aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu gewinnen, nach Treu und Glauben nicht daran, sich auf ihre Unkenntnis zu berufen. Sie sind auch nicht gehalten, sich wegen der Möglichkeit der Internetabfrage beweismäßig für sämtliche Mitarbeiter zu entlasten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: InsO §§ 9, 82; BGB § 242 Cd; Redaktionelle Normenkette: BGB § 242; InsO § 82; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 4;
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