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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.04.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Übernahmeempfehlung zu Änderungen an IFRS 3

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre Empfehlung für die Änderungen an IFRS 3 (Definition eines Geschäftsbetriebs) zur Anwendung in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum bei der Europäischen Kommission eingereicht. Ziel der Änderungen ist es, Unternehmen bei der Entscheidung zu unterstützen, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss oder als Unternehmenserwerb zu bilanzieren ist. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Die vollständige Mitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-361/EFRAGs-endorsement-advice-on-Definition-of-a-Business-Amendments-to-IFRS-3 abrufbar.

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