EFRAG: Übernahmeempfehlung zu Änderungen an IFRS 16
-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihr ordnungsgemäßes Verfahren abgeschlossen und eine finale Übernahmeempfehlung des vom IASB vorgelegten Dokuments „COVID-19-bezogene Mietkonzessionen (Änderung zu IFRS 16)“ ausgesprochen. Die EFRAG bewertet, dass die Änderung die Kriterien für die technische Übernahme der IAS-Verordnung erfüllt und dem europäischen Gemeinwohl förderlich ist.
Die Änderung tritt für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1.6.2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, auch in Jahresabschlüssen, die am 28.5.2020 noch nicht zur Veröffentlichung genehmigt wurden.
Die vollständige Pressemitteilung ist unter http://efrag.org/News/Project-421/EFRAGs-Endorsement-Advice-on-Covid-19-Related-Rent-Concessions-Amendment-to-IFRS-16 abrufbar.