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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.07.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Übernahmeempfehlung für Klarstellung von IFRS 15

-tb- Mit IFRS 15 hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen neuen Standard zur Bilanzierung von Erlösen herausgegeben, der ab dem 1.1.2018 verpflichtend anzuwenden ist (http://www.ifrs.org/Alerts/ProjectUpdate/Pages/IASB-and-FASB-issue-converged-Standard-on-revenue-recognition-May-2014.aspx). Nachträglich veröffentlichte der IASB am 12.4.2016 noch einmal Anpassungen an IFRS 15, die der Klarstellung einiger Anforderungen dienen und zusätzliche Erleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards beinhalten (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/The-International-Accounting-Standards-Board-has-today-issued-amendments-to-the-Revenue-Standard.aspx). Im Grundsatz bleiben die Anforderungen und Prinzipien des Standards allerdings wie bisher erhalten. Wie die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun mitteilte, erfüllen die Anpassungen alle erforderlichen Kriterien für eine Übernahme für die Europäische Union, die sie damit offiziell empfiehlt (http://www.efrag.org/News/Project-249/EFRAGs-Endorsement-Advice-on-Clarifications-to-IFRS-15-Revenue-from-Contracts-with-Customers).

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