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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.12.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG : Übernahmeempfehlung für Anpassungen an IFRS 2

-tb- Am 20.6.2016 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) kleinere Anpassungen an IFRS 2 veröffentlicht. Damit beabsichtigt der IASB die Klarstellung der Rechnungslegung von bestimmten anteilsbasierten Vergütungen (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/International-Accounting-Standards-Board-issues-narrow-scope-amendments-to-IFRS-2-Share-based-Payment.aspx). Konkret betrifft dies die Bewertung von in bar zu begleichenden anteilsbasierten Vergütungen, das Vorgehen bei einer Modifikation bestimmter zugrundeliegender Bedingungen sowie die Klassifikation von Transaktionen mit besonderen Erfüllungskonditionen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich auf der entsprechenden Projektseite des IASB (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/IFRS-2-Clarifications-Classification-and-Measurement/Pages/Home.aspx). Wie die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mitteilte, erfüllt die Anpassung alle Kriterien für eine Übernahme für die Europäische Union, weshalb sie diese nun offiziell empfohlen hat (http://www.efrag.org/News/Project-258/EFRAGs-Endorsement-Advice-on-Classification-and-Measurement-of-Share-based-Payment-Transactions-Amendments-to-IFRS-2).

 

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