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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.01.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Übernahmeempfehlung der Anpassungen an IAS 27

-tb- Am 12.8.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) die endgültige Version der Anpassungen an IAS 27 „Einzelabschlüsse“ veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-publishes-narrow-scope-amendments-to-IAS-27-Separate-Financial-statements-August-2014.aspx). Gemäß den Änderungen ist es Unternehmen erlaubt, die sog. Equity-Methode für die Bilanzierung von Investitionen in Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen im Einzelabschluss anzuwenden. Ende des Jahres richtete die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihre Übernahmeempfehlung an die Europäische Kommission, in der sie die Anpassungen an IAS 27 ausdrücklich begrüßt und deren Übernahme in europäisches Recht empfiehlt (http://www.efrag.org/Front/n1-1418/EFRAG-s-Final-Endorsement-Advice-on-IAS-27---Equity-Method-in-Separate-Financial-Statements.aspx). Das Schreiben an die Europäische Kommission stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung (http://www.efrag.org/files/EFRAG%20public%20letters/IAS%2027%20Equity%20Method%20in%20Separate%20Financial%20Statements/Amendments_to_IAS_27_-_EFRAG__Letter_to_the_EC.pdf).

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