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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.02.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Übernahme von Anpassungen an IFRS 10 und IAS 28

-tb- Am 11.9.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) die finale Version der Anpassungen an IFRS 10 und IAS 28 veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/Publication/Pages/IASB-issues-Amendments-to-IFRS-10-and-IAS-28-September-2014.aspx). Ziel der Anpassungen ist die Adressierung bisher bestehender Inkonsistenzen bei der bilanziellen Behandlung der Veräußerung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Nach der Veröffentlichung stellte sich jedoch heraus, dass die verabschiedeten Anpassungen im Widerspruch zu Paragraph 32 des IAS 28 stehen (http://www.efrag.org/Front/n1-1448/Amendments-to-IFRS-10-and-IAS-28-Sale-or-Contribution-of-Assets-between-an-Investor-and-its-Associate-or-Joint-Venture---Recommendation-to-postpone-the-Endorsement-Process.aspx), weshalb der IASB entschied, diesen Sachverhalt entsprechend zu korrigieren beziehungsweise in einen anstehenden Exposure Draft aufzunehmen. In Anbetracht der erforderlichen Anpassungen empfiehlt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Aufschiebung der Übernahme der verabschiedeten Änderungen in europäisches Recht. Den Brief an die Europäische Kommission stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung (http://www.efrag.org/files/ED%20Sale%20or%20Contribution%20of%20Assets%20between%20an%20Investor%20and%20its%20Associate%20or%20Joint%20Venture/Letter_to_the_EC_-_Recommendation_to_postpone_the_Endorsement_Process.pdf).

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