EU: Übernahme der Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 6.12.2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/2075 vom 29.11.2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards übernommen. Nachfolgende Standards und Interpretationen sind betroffen:
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IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“,
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IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“,
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IAS 34 „Zwischenberichterstattung“,
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IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“,
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IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“,
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IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“,
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IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“,
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IFRS 6 „Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen“,
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IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“,
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IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente“,
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IFRIC 20 „Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks“,
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IFRIC 22 „Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen“,
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SIC 32 „Immaterielle Vermögenswerte – Kosten von Internetseiten“.(www.drsc.de)