EU: Übernahme der Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 6.12.2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/2075 vom 29.11.2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards übernommen. Nachfolgende Standards und Interpretationen sind betroffen:
- IAS 1 Darstellung des Abschlusses,
- IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler,
- IAS 34 Zwischenberichterstattung,
- IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen,
- IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte,
- IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung,
- IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse,
- IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen,
- IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen,
- IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente,
- IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks,
- IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen,
- SIC 32 Immaterielle Vermögenswerte — Kosten von Internetseiten.
(www.drsc.de)