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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.06.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Übergangsleitlinien zu Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28.6.2012 den Standard „Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinien (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)" veröffentlicht.

Die Änderungen führen zu einer Konkretisierung und Klarstellung der Übergangsvorschriften in IFRS 10 Konzernabschlüsse. Zudem werden Erleichterungen gewährt, indem die anzugebenden angepassten Vergleichszahlen auf die bei Erstanwendung unmittelbar vorangegangene Vergleichsperiode beschränkt werden und die Angabepflicht von vergleichenden Informationen zu unkonsolidierten structured entities bei Erstanwendung des IFRS 12 gestrichen wurde.

Die Änderungen treten - analog zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 - für Berichtsperioden beginnend an oder ab dem 1.1.2013 in Kraft. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Der Standard kann nur über den IASB bezogen werden (www.ifrs.org). Auf der IASB-kHomepage finden Sie auch die englische Preesemitteilung zu diesem Thema.

(www.drsc.de/service)


→ Zu den Auslegungsschwierigkeiten von IFRS 10-12 vgl. auch den Beitrag von Stibi/Böckem/Klaholz, BB 2012, 1527.

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