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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.06.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Überarbeitung DRS 5, 15 und 15a

Der DSR beabsichtigt eine umfassende Überarbeitung der dieKonzernlageberichterstattungbetreffenden Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS). Grundlage dieser Überarbeitung ist die Durchführung einer Erhebung bei Erstellern, Abschlussprüfern, AnalystenundderDeutschenPrüfstelle für Rechnungslegung. U. a. auf Grund der sich durch das BilMoG ergebenden Änderungen hat sich der DSR in seiner letzten Sitzung dazu entschieden, eineTeilüberarbeitungderentsprechenden DRS in diesem Jahr vorzunehmen, um den Bilanzerstellern für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2009 an die gesetzlichen Vorgaben angepasste Standards zur Verfügung zu stellen. Der DSR beabsichtigt, den entsprechenden E-DRS im Spätsommer dieses Jahres zu veröffentlichen und die überarbeiteten Regelungen zur Lageberichterstattung nach Berücksichtigung eingehender Kommentare vor dem Jahresende zu verabschieden. Mehr dazu hier.

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