IFRS-Stiftung: Überarbeitetes Due Process-Handbuch
Die IFRS-Stiftung hat am 21.8.2020 eine überarbeitete Fassung des sog. Due Process-Handbuchs publiziert (weitere Informationen).
Dem ging eine Konsultation voraus, bei der ein damaliger Änderungsentwurf im April 2019 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt wurde. Das überarbeitete Handbuch enthält folgende wesentlichen Neuerungen:
- Klarstellungen zu Rolle und Status von sog. Agenda-Entscheidungen des IFRS IC – insb. dass diese neue Erkenntnisse darstellen, die ein Unternehmen beurteilen und ggf. umsetzen muss, wobei für diese Beurteilung und Umsetzung ein angemessener Zeitraum gewährt wird;
- Neueinführung des Schrittes, dass der IASB zu jeder Agenda-Entscheidung des IFRS IC um Zustimmung gefragt wird;
- Aktualisierung des Prozesses einer sog. “effect analysis” (die im Zuge einer IFRS-Erarbeitung oder -Änderung erfolgen);
- kleine Nachbesserungen bzgl. Konsultationsprozess und Gremienbeteiligung zur Festlegung des IASB-Arbeitsprogramms.
Der frühere Vorschlag, auch dem IASB die Möglichkeit von eigenen Agenda-Entscheidungen zu gewähren, wurde zurückgezogen.
(www.drsc.de)