HFA des IDW: Überarbeitete Verlautbarung zur handelsrechtlichen Bilanzierung des Bondstripping
Der HFA des IDW hat in seiner 226. Sitzung am 25.11.2011 die vom Bankenfachausschuss (BFA) am 8.11.2011 verabschiedete überarbeitete Fassung des IDW-Rechnungslegungshinweises „Handelsrechtliche Bilanzierung des Bondstripping
(IDW RH BFA 1.001)" billigend zur Kenntnis genommen.
Vorbereitet wurde die Verlautbarung vom BFA-Arbeitskreis „Bankbuchsteuerung". IDW
RH BFA1.001 wird in IDW-FN 1/2012 sowie im WPg-Supplement 1/2011 veröffentlicht werden.
(www.idw.de)