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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.11.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Überarbeitete Prüfungshinweise

Die folgenden IDW-Prüfungshinweisefür Bestätigungs-/Vermerke des Abschlussprüfers nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden überarbeitet:

IDW-Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresbericht eines Sondervermögens gemäß § 102 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)“ (IDW PH 9.400.2),

IDW-Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Auflösungsbericht eines Sondervermögens gemäß § 105 Abs. 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)“ (IDW PH 9.400.7),

IDW-Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Zwischenbericht eines Sondervermögens gem. § 104 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch(KAGB)“ (IDW PH 9.400.12),

IDW-Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers zum Abwicklungsbericht eines Sondervermögens gem. § 105 Abs. 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)“ (IDW PH 9.400.14),

IDW-Prüfungshinweis „Bestätigungs-/Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentkommanditgesellschaft gemäß §§ 136 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bzw. § 159 i. V. m. § 136 Abs. 1 KAGB sowie Investmentgesellschaften gem. § 47 KAGB“ (IDW PH 9.400.15)

IDW-Prüfungshinweis „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht eines Emittenten von Vermögensanlagen gemäß § 25 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)“ (IDW PH 9.400.16)

Eine Überarbeitung wurde insb. mit Blick auf den neu gefassten Inhalt eines Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 n.F. erforderlich. Darüber hinaus wurden Klarstellungen zu den Besonderheiten der Prüfungsdurchführung und Berichterstattung bei Investmentvermögen und Vermögensanlagen vorgenommen. Die IDW-Prüfungshinweisewerden in IDW Life 11/2018 veröffentlicht.

(IDW Aktuell vom 7.11.2018)

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