IASB: Überarbeitete Fassung des IAS 24
Der IASB hat am 4.11.2009 den überarbeiteten IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Related Party Disclosures)" veröffentlicht. Durch die Überarbeitung werden zunächst die Berichtspflichten von Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist (sog. state-controlled entities), vereinfacht. Bestimmte Related Party-Beziehungen, die sich aus einer Beteiligung des Staates an Privatunternehmen ergeben, sind von einigen im geänderten Standard genannten Angabepflichten nach IAS 24 ausgenommen. Darüber hinaus wurde die Definition der nahe stehenden Unternehmen und Personen grundlegend überarbeitet.
Der geänderte Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1.1.2011 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung möglich ist. Weitere Informationen hier.