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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.05.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB/FASB: Zweiter Entwurf zur bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 16.5.2013 den überarbeiteten Entwurf zur bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen als ED/2013/6 veröffentlicht (reexposure). Der erste Entwurf war im August 2010 (ED/2010/9) veröffentlicht worden.
Gemäß dem am 16.5. veröffentlichten Entwurf sollen für Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse bilanzwirksam erfasst werden, indem Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten für die im Rahmen eines Leasingverhältnisses erlangten Nutzungsrechte und die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz anzusetzen sind. Hiervon ausgenommen sind Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten (sog. kurz laufende Leasingverhältnisse), für die ein Wahlrecht hinsichtlich des Bilanzansatzes bestehen soll.
Weiter ist in dem Entwurf eine differenzierte Abbildung von Leasingverhältnissen vorgesehen, um den unterschiedlichen Leasinggegenständen und Vertragsgestaltungen gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang werden vor allem bezüglich Ansatz, Bewertung, Ausweis und Darstellung in der Kapitalflussrechnung unterschiedliche Vorgehensweisen vorgeschlagen. Gemäß dieser Differenzierung ist für die meisten Immobilienleasingverhältnisse eine lineare Aufwandserfassung über die Laufzeit des Leasingvertrags vorgesehen (eine Position „Leasingaufwand“). Für die meisten aller anderen Leasingverhältnisse (wie z. B. im Fall von Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugen) hätte der Leasingnehmer einerseits die Abschreibung in Bezug auf das erfasste Nutzungsrecht und andererseits Zinsaufwand aufgrund der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode zu erfassen. Im Rahmen des Entwurfs werden auch neue Rechnungslegungsregeln für Leasinggeber vorgeschlagen, die ebenfalls einer Differenzierung unterliegen, die sich an den gleichen Kriterien orientiert, wie sie für Leasingnehmer vorgeschlagen sind.
Schließlich werden im Rahmen des ED jeweils Anhangangaben vorgeschlagen, die den Abschlussadressaten ein besseres Verständnis der mit Leasingverhältnissen verbundenen Cashflows bezüglich Höhe, zeitlichem Anfall und deren Ungewissheit vermitteln sollen. Die IASB-Pressemitteilung sowie eine kurze Zusammenfassung des Dokuments (snapshot) in englischer Sprache sind unter www.drsc.de abrufbar. Stellungnahmen zu dem Entwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 13.9.2013 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org einzureichen (hier: ,Comment on a Proposal ,).
(www.drsc.de)

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