BT: Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
Der Bundestag (BT) hat am 5.3.2010 mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften eine Entschärfung der Regelungen zur Funktionsverlagerung beschlossen. Danach wird es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, den angemessenen Verrechnungspreis im Falle einer Funktionsverlagerung nicht anhand des sog. Transferpakets, sondern auf Grundlage der Einzelverrechnungspreise der übertragenen Wirtschaftsgüter zu berechnen. Mit der Gesetzesänderung wollen die Regierungsparteien ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag nachkommen, die negativen Auswirkungen der Regelungen zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland zu beseitigen. Der Bundesrat soll dem Gesetz am 26.3.2010 zustimmen.
(Clifford Chance Newsletter – Tax vom 9.3.2010)