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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.02.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Zusammenarbeit mit Kanada, Japan und der Schweiz

-tb- Die EU-Kommission hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Angemessenheit der Abschlussprüferaufsicht Kanadas, Japans und der Schweiz anerkannt wird (hier). Damit wird der gegenseitige Austausch von Arbeitspapieren der Abschlussprüfer zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und Kanadas, Japans und der Schweiz möglich. Der Vertraulichkeitscharakter dieser Arbeitspapiere soll gewahrt bleiben.

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