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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.07.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG/DRSC: Zusätzliche Befragung zur zukünftigen Leasingbilanzierung

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat gemeinsammit EFRAG und den Standardsetzern aus Frankreich, Großbritannien und Italien einen kurzen Fragebogen entworfen, welcher wichtige Aspekte der zukünftigen Leasingbilanzierung adressiert. Der Fragebogen bezieht sich dabei sowohl auf die Definition eines Leasingverhältnisses als auch auf die von IASB und Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und FASB gewählten unterschiedlichen Bilanzierungsmodelle für Leasingnehmer. Die Teilnehmer werden gebeten, Transaktionen zu benennen, welche zwar die Definition eines Leasingverhältnisses erfüllen, nach Ansicht des Befragten jedoch sachgerecht als Service bzw. Dienstleistung einzustufen seien. Auf dieser Basis soll einmögliches Verbesserungspotential an der Definition festgestellt werden. In Bezug auf die Bilanzierung durch den Leasingnehmer wird erfragt, ob das vom IASB (Abbildung aller Leasingverhältnisse als Typ-A) oder das vom FASB (Vereinfachung IAS 17 bzw. bisheriges US-GAAP)gewählteBilanzierungsmodellpräferiert wird. Das DRSC bittet Unternehmen aus Deutschland, sich an dieser zusätzlichen Befragung zu beteiligen. Unternehmen können ihre Teilnahme dem DRSC gegenüber – per E-Mail an zimniok@ drsc.de –, aber auch gegenüber EFRAG mitteilen. Die Beantwortungdes Fragebogenswirdbis zum 22.8.2014 erbeten. Die Antworten bzw. Rückmeldungen werden vertraulich behandelt. Sämtliche Informationen werden anonymisiert, und es wird lediglich eine Liste der Teilnehmer veröffentlicht, die an der Befragung teilgenommen haben. Auf expliziten Wunsch eines Teilnehmers kann jedoch auch diesbezüglich Anonymität zugesichert werden. Für weitere Informationen s. die EFRAGPressemitteilung unter www.efrag.org.

(www.drsc.de)

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