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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.05.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
LG Frankfurt: Zur baren Zuzahlung an die außenstehenden Aktionäre nach der Verschmelzung eines Internetunternehmens auf die Konzernmuttergesellschaft

Durch Beschluss hat die 5. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt am Main vom 13.3.2009 (Az.: 3-05 O 57/06) über die Anträge zahlreicher ehemaliger Aktionäre eines Internetunternehmens entschieden, mit denen diese gegenüber der Konzernmutter, einem international tätigen Telekommunikationsunternehmen, auf die das Internetunternehmen nach einem entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss vom 29.4.2005 verschmolzen wurde, einen Anspruch auf bare Zuzahlung geltend gemacht haben.

Die Kammer hat bei ihrer Entscheidung ausgeführt, dass im Rahmen des Verschmelzungsverfahrens der Firmenwert des Internetunternehmens zu niedrig angesetzt wurde und daher das Umtauschverhältnis - die Aktionäre des Internetunternehmens erhalten für je 25 Stück Aktien der Gesellschaft 13 Stück Aktien der Konzernmutter - nicht zutreffe. Dies führe unter Berücksichtigung des tatsächlichen Firmenwertes nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 1 SpruchG i. V. m. § 15 UmWG) zu einer von der Antragsgegnerin als übernehmenden Gesellschaft bar vorzunehmenden Zuzahlung je Aktie der außenstehenden Aktionäre in Höhe von 1,15 € (betroffen sind 120 634 965 Aktien).

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann im Wege der sofortigen Beschwerde vorgegangen werden.

→ Der Beschluss wird in BB 23 von Peemöller kommentiert.

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