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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.11.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
OLG Frankfurt: Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Zwangsgeldandrohung im Enforcement-Verfahren (Entscheidungsreport)

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2010 - WpÜG 3/10


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LEITSÄTZE

1. Die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Fehlerbekanntmachungsanordnung im Enforcement-Verfahren kann mit dem auch im konkreten Einzelfall anwendbaren Gesetzeszweck der zeitnahen Verfahrensdurchführung und Fehlerveröffentlichung begründet werden.

2. Die Fehlerveröffentlichung hat sich auf die inhaltlichen Vorgaben des § 37q Abs. 2 S. 1 WpHG zu beschränken, wobei der Fehlerfeststellung widersprechende, diese relativierende oder verharmlosende Darstellungen unzulässig sind. Hierzu zählen auch die Verwendung des Konjunktivs im Zusammenhang mit der Fehlerfeststellung und der Hinweis auf eingelegte Rechtsbehelfe.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.


Zum Entscheidungsreport

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