FG Münster: Zur Höhe einer gewinnmindernden Auflösung von Ausgleichsposten in der Ergänzungsbilanz (Entscheidungsreport)
FG Münster, Urteil vom 15.12.2010 - 10 K 96/07 F, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 8/11)
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Leitsätze (des Kommentators)
Die Auflösung eines Ausgleichspostens in der Ergänzungsbilanz ist nicht auf den prozentualen Anteil des übernommenen Kapitalanteils am Gesamtkapital zu begrenzen. Soweit ein entsprechendes Ausgleichsvolumen in der Ergänzungsbilanz vorhanden ist, ist die Auflösung des Ausgleichspostens in Höhe des jeweiligen Gewinnanteils des Kommanditisten vorzunehmen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Ralph van Kerkom, WP/StB/RA, Partner bei PKF Fasselt Schlage Partnerschaft, Köln.
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