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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.06.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFH: Zur Frage der dauernden Wertminderung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten

Der BGH hat in seinem Urteil vom 23.4.2009 - IV R 62/06 - wie folgt entschieden:


Ob bei Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Veränderung des Währungskurses zum Bilanzstichtag eine voraussichtlich dauerhafte Teilwerterhöhung ist, hängt maßgeblich von der Laufzeit der Verbindlichkeit ab.

Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von ca. zehn Jahren haben, begründet ein Kursanstieg der Fremdwährung grundsätzlich keine voraussichtlich dauernde Teilwerterhöhung. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass sich Währungsschwankungen in der Regel ausgleichen.

Eine Rücklage nach § 52 Abs. 16 S. 8 EStG darf nicht dafür gebildet werden, dass im Jahr 1999 eine nur vorübergehende Teilwerterhöhung einer Verbindlichkeit aufgrund der Neufassung des § 6 Abs. 1 EStG nicht mehr zu einer - gewinnmindernden - Höherbewertung berechtigt.


→ Das Urteil wird in BB 27 von Hahne kommentiert werden.

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