Niedersächsisches FG: Zeitpunkt und Höhe von Teilwertabschreibungen aufgrund von Gesetzesänderungen (Entscheidungsreport)
Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.11.2009 - 2 K 100/07
(rkr.)
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Leitsätze (des Kommentators)
1. Wird durch eine Gesetzesänderung eine Wertminderung eines Vermögensgegenstands ausgelöst, dürfen Teilwertabschreibungen jedenfalls nicht zu einem Bilanzstichtag vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vorgenommen werden.
2. Bei berechtigter Erwartung, dass einem behördlichen Antrag stattgegeben wird, der zu einem höheren Wert führt, darf nicht auf einen unter diesem Wert liegenden Teilwert abgeschrieben werden.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Andreas Schmid, WP, Rödl & Partner, Nürnberg
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