IASB: Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17
-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 17.3.2020 den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (Versicherungsverträge) neu bestimmt. So wird IFRS 17 erst ab 1.1.2023 statt wie bisher ab 1.1.2021 anzuwenden sein. Bis dahin wird die Ausnahmeregelung von IFRS 9 in IFRS 4 bestehen bleiben. Die Pressemitteilung kann unter https://www.ifrs.org/news-and-events/2020/03/ifrs-17-effective-date/ abgerufen werden.