FG Düsseldorf: Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen entscheidend für Rückstellungsbildung (Entscheidungsreport)
FG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2010 - 3 K 3356/08 F, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 7/11)
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LEITSATZ (DES KOMMENTATORS)
Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen sind bereits im Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung zu passivieren. Eine solche Verpflichtung ist noch nicht rechtlich entstanden, wenn die Frist zur geforderten Nachrüstung am maßgeblichen Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Frank Pankoke, StB, LL.M., Manager bei Mazars Hemmelrath, Bielefeld.
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