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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.09.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Wirtschaftsprüfungsexamens- Anrechnungsverordnung

Auf Grundlage eines Referenzrahmens und unverbindlicher Lehrpläne (Curricula) werden die besondere Eignung von Studiengängen für die Ausbildung von Wirtschaftsprüfern nach § 8a WPO und die Anrechnung von Prüfungsleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen nach § 13b WPO beurteilt. Es ist eine Überprüfung dieser seit 2006 unveränderten Verlautbarungen vorgesehen. Das IDW hat auf seiner Internetseite eine an die WPK gerichtete Stellungnahme vom 11.9.2013 zu der „Überarbeitung des Referenzrahmens und der Curricula“ veröffentlicht (vgl. obenstehende Meldung). Hierzu erreichten die WPK zahlreiche Anfragen. Daher möchte die WPK auf folgendes hingewiesen: – Die WPK war über die Veröffentlichung der Stellungnahme des IDW nicht informiert. – Die Veröffentlichung geschah ohne Wissen und ohne vorherige Unterrichtung der WPK. – Innerhalb der Wirtschaftsprüferkammer erfolgen derzeit Beratungen zu einer Fortschreibung des Referenzrahmens und der Curricula. – Zu den kammerinternen Beratungen sind Vertreter der Berufsverbände, IDW und wp.net, als Gäste hinzugeladen worden. Aus diesem laufenden internen Prozess resultiert die veröffentlichte Stellungnahme des IDW. – Soweit durch diese Veröffentlichung der Eindruck hervorgerufen worden sein sollte, dass das Gremium, das nach der Wirtschaftsprüfungsexamens- Anrechnungsverordnung für die Erarbeitung des Referenzrahmens und der Curricula zuständig ist, vor „vollendete Tatsachen“ gestellt werde, ist dies nicht zutreffend. (www.wpk.de)

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