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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.11.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Wirtschaftsplan der WPK 2015 festgestellt – Bericht über die Beiratssitzung am 7.11.2014 in Berlin

In seiner ersten Sitzung nach seiner Konstituierung am 11.9.2014 stellte der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) am 7.11.2014 in Berlin den Wirtschaftsplan der WPK 2015 fest und beriet weitere wichtige Themen:

Zu Sitzungsbeginn wurde der Antrag einer Gruppe von Beiratsmitgliedern behandelt, die Vertreter der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) nicht mehr wie bisher üblich an den Beiratssitzungen teilnehmen zu lassen. Die Antragsteller sahen nicht den hierzu erforderlichen aufsichtsrechtlichen Bezug. Die Mehrzahl der Aufgaben des Beirats ist jedoch § 4 Abs. 1 WPO zuzuordnen, unterfällt damit der Aufsicht der APAK und gibt dieser ein umfassendes Informations- und Teilnahmerecht an Sitzungen der WPK (§ 66a Abs. 1, Abs. 3 WPO). Das Meinungsbild unter den Beiratsmitgliedern zeigte, dass sich eine Mehrheit für die Anwesenheit der APAK-Vertreter aussprach.

Präsident Gerhard Ziegler berichtete über die bisherigen Aktivitäten des Vorstands und stellte die Ziele des Vorstands für die Amtszeit 2014 bis 2018 vor (dazu bereits BB 2014, 2666).

Der Beirat stellte den Wirtschaftsplan der WPK 2015 fest, der im Internet bekannt gemacht und als Beilage zum WPK Magazin 4/2014 veröffentlicht wird. Danach bleiben die allgemeinen Beiträge für 2015 unverändert, die Beiträge für die anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern mit Prüfungsmandaten i. S. d. § 319a HGB werden folgendermaßen angepasst: Beitrag gem. § 5 Abs. 3 a) Beitragsordnung: 2230 Euro (bisher 1900 Euro); Beitrag gem. § 5 Abs. 3 b) Beitragsordnung: 5,60 Euro (bisher 5,10 Euro). Im Weiteren beschloss der Beirat, zusammen mit dem Vorstand einen Ausschuss „Berufsrecht“ sowie einen Ausschuss „Kleine und mittlere Praxen“ einzurichten, in die Vorstand und Beirat je drei Vertreter entsenden. Einen Bedarf für die Einrichtung weiterer Ausschüsse sah der Beirat nicht.

Der Beirat gab seine Zustimmung zur Ernennung der Landespräsidenten durch den Vorstand für die neue Amtszeit von 2015–2018. Die ab 1.1.2015 amtierenden Landespräsidentinnen und Landespräsidenten werden demnächst im Internet und im WPK Magazin 4/2014 vorgestellt.

Ausführlich erörterte der Beirat die möglichen Auswirkungen der im Mai 2014 in Kraft getretenen EU-Regelungen zur Abschlussprüfung insbes. auf eine Neuordnung der Aufsicht über Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer und Prüfungsgesellschaften.

Nach den Vorstellungen des Vorstandes sollte sich eine Neuordnung der Aufsicht daran orientieren, dass die EU-Regelungen einen übergeordneten Regelungsansatz in der WPO fordern, demzufolge eine öffentliche Aufsicht für die Aufsicht über WP/vBP sowie die Prüfungsgesellschaften verantwortlich ist. Mit Ausnahme der Aufsicht über die Abschlussprüfungen bei PIE-Mandaten ist in Umsetzung der nach den EU-Regelungen eröffneten Delegationsmöglichkeiten die Zuständigkeit der WPK für die Aufsicht über Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer und Prüfungsgesellschaften vorzusehen. Das Ziel der anlassunabhängigen Aufsicht (Qualitätskontrolle und Sonderuntersuchungen) und der anlassbezogenen Aufsicht (Berufsaufsicht) im Nicht-PIE-Bereich und im PIE-Bereich soll deckungsgleich sein, soweit die Verordnung keine zusätzlichen Anforderungen im Rahmen der anlassunabhängigen Aufsicht im PIE-Bereich verlangt. In diesem Zusammenhang ist auch eine Fortentwicklung von Qualitätskontrolle und Sonderuntersuchungen zu erörtern.

Außerhalb der Aufsichtsstrukturen sollte, soweit Gestaltungsmöglichkeiten oder Wahlrechte zur Verfügung stehen, die WPK aus Sicht des Vorstands den Gesetzgeber aufrufen, nur die notwendigen Regulierungsmaßnahmen zu treffen und eröffnete „Opt-out“-Möglichkeiten zu nutzen. Der Bereich der Abschlussprüfung ist bereits in einem Maß reguliert wie kaum ein anderer Bereich bei den sog. gebundenen Freien Berufen. Die Beiratsmitglieder stimmten den ersten Überlegungen des Vorstandes zu, die in einer außerplanmäßigen Sitzung des Beirats am 17.12.2014 vertieft werden sollen. Vorstand und Beirat werden in den bevorstehenden Kammerversammlungen 2014 über dieses Thema berichten.

Die aus den Reihen des Beirats geforderten Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle lehnte der Beirat ab, da man keinen Änderungsbedarf sah. Die von einzelnen Beiratsmitgliedern monierte Unverhältnismäßigkeit der Regelungen vollzog der Beirat in seiner Mehrheit nicht nach. Der Beirat lehnte eine Änderung im Übrigen auch deshalb ab, weil ihm für einzelne vorgeschlagene Regelungen die gesetzliche Ermächtigung fehlt.

Auch lehnte der Beirat den von einzelnen Beiratsmitgliedern gestellten Antrag ab, die Zuständigkeit der Durchführung von Sonderuntersuchungen von der APAK zurück auf die WPK zu übertragen. Der Beirat bestätigte das Motiv für die Übertragung der Durchführung der Sonderuntersuchungen zum 1.4.2012, welcher der Beirat der letzten Amtsperiode zugestimmt hatte. Es war auch diese Vereinbarung, die entscheidend dazu beitrug, dass die EU-Kommission die Vorprüfung zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen einer unzureichenden Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie 2006 einstellte.

Zu den von den Antragstellern angeführten rechtlichen Zweifel wurde darauf verwiesen, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 29.9.2014 auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE die im Jahr 2012 erfolgte Übertragung der Zuständigkeit als rechtlich zulässig beurteilt.

Ferner wurde über eine vom vBP-Beruf geforderte und von Teilen des WP-Berufs unterstützte Zusammenführung der Prüferberufe vereidigter Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer diskutiert. Präsident Ziegler erläuterte die Vorstandssicht, wonach für das Erscheinungsbild des Prüferberufs und damit für beide Berufsgruppen deutliche Vorteile in einer Zusammenführung liegen. Diese sei ohne eine angemessene Übergangsprüfung aber nicht darstellbar. Der Vorstand wird gemeinsam mit weiteren am Verfahren Beteiligten eine angemessene Übergangsprüfung entwickeln.

Die nächste Sitzung des Beirats findet am 17.12.2014 in Berlin statt. Vorsitzer Dr. Marian Ellerich appellierte an die Beiratsmitglieder, die Zeit für die Diskussion des wichtigen Themas der Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung nicht durch zusätzliche Tagesordnungsanträge zu verkürzen.

(www.wpk.de)

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