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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.01.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfW und BMWi: Weitere Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm

Bundesregierung und KfW haben mit Wirkung zum 1.2.2010 weitere Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt der Verbesserung steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte führt. Neben der Senkung der Zinsen tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des Mittelstands weiter gestärkt wird.

So werden die Zinsbindungsfristen in allen Programmvarianten des KfW Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite wird z. B. eine Zinsbindungsfrist von drei, fünf oder acht Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter, wie z. B. Immobilien, und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu fünf Jahren zur Verfügung. Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante „Flexibel“ eingeführt, um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. Euro künftig bis zu 50 % der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen.

Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen sind zum 1.2.2010 in Kraft getreten.
(PM BMWi und KfW vom 22.1.2010)

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