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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.04.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAK: Weitere Reform der Aufsicht über Abschlussprüfer erforderlich

Anknüpfend an ihre früheren Feststellungen zum Reformbedarf des Qualitätskontrollverfahrens und vor dem Hintergrund der am 7.5.2008 veröffentlichten Empfehlung der EU-Kommission zur externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, empfiehlt die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) in ihrem am 31.3.2009 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2008 eine durchgreifende Umstrukturierung der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle. Ziel sollte es sein, die Berufsaufsicht über die Abschlussprüfer der Unternehmen von öffentlichem Interesse noch stärker als bisher unabhängig vom Berufsstand zu organisieren, um das deutsche Aufsichtssystem mit Rücksicht auf die Bedeutung des deutschen Kapitalmarktes und Wirtschaftsstandortes EU-richtlinienkonform und damit international anerkannt aufzustellen. Die APAK stellt für das Jahr 2008 im Ergebnis fest, dass die Wirtschaftsprüferkammer ihre Aufgaben in den aufsichtsrelevanten Bereichen insgesamt geeignet, angemessen und verhältnismäßig erfüllt. Der Tätigkeitsbericht 2008 und das aktuelle Jahresprogramm 2009 sind abrufbar unter http://www.apak-aoc.de/pdf/APAK-AOC--Taetigkeitsbericht_2008.pdf und http://www.apak-aoc.de/pdf/APAK-AOC--Arbeitsprogramm_2009.pdf.

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