BaFin: WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern an, über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) Prüfungsberichte elektronisch einzureichen. Möglich ist dies für Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG. Um das Verfahren nutzen zu können, muss man sich beim MVP-Portal registrieren und zum Fachverfahren „Einreichung von Prüfungsberichten“ anmelden. Eine detaillierte Beschreibung ist unter www.bafin.de erhältlich.
(Neu auf WPK.de vom 19.7.2017)