R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.02.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: WP-Examen II/2019 – Modularisierung ist beim Berufsnachwuchs angekommen

Der Prüfungstermin II/2019 des Wirtschaftsprüfungsexamens (WP-Examens) war der erste, der vollständig auf Grundlage des novellierten Prüfungsrechts, d. h. modularisiert, durchgeführt worden ist. Die Klausuren wurden im August und erstmals zusätzlich in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“ auch im Juni 2019 geschrieben. Die mündlichen Prüfungen fanden im November und Dezember 2019 statt. Die Modularisierung der Prüfung ermöglicht, alle Prüfungsmodule, die den vier Prüfungsgebieten „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“, „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftsrecht“ und „Steuerrecht“ entsprechen, entweder wie bisher in einem Prüfungstermin abzulegen oder die Prüfung auf mehrere Termine zu verteilen. Die Prüfung, das WP-Examen, ist dann bestanden, wenn jedes abzulegende Modul bestanden wurde. In jedem Modul gibt es drei Prüfungsversuche. Wird ein Modul auch im dritten Versuch nicht bestanden, ist das WP-Examen insgesamt nicht bestanden. Zum Prüfungstermin II/2019 waren insgesamt 697 Kandidaten und Kandidatinnen zugelassen, die sich, verteilt auf die vier Prüfungsgebiete, zu insgesamt 1525 Modulprüfungen angemeldet hatten. Insgesamt wurden 1436 Modulprüfungen abgelegt, d. h., es wurde sowohl an der schriftlichen als auch an der mündlichen Prüfung teilgenommen. Hierbei  wurden 2552 Klausuren geschrieben. 74,8 % der Modulprüfungen wurden bestanden, wobei die „Erfolgsquote“ zwischen 61,9 % („Steuerrecht“) und 85,0 % („Wirtschaftsrecht“) lag. Von den 697 zugelassenen Kandidaten und Kandidatinnen haben 283 (40,6 %) das WP-Examen bestanden, d. h., dass sie alle Modulprüfungen, die sie ablegen müssen, ggf. auch erst im zweiten Versuch, bestanden haben. Die übrigen 414 Kandidaten und Kandidatinnen (59,4 %) haben die Möglichkeit, noch nicht erfolgreich abgeschlossene Module zu wiederholen, Modulprüfungen, zu denen sie sich bisher noch nicht angemeldet hatten, erstmals abzulegen oder im Fall einer Erkrankung die Prüfung fortzuführen. Sie alle haben noch die Möglichkeit, die Gesamtprüfung, das WP-Examen, zu bestehen. Da in dem Prüfungstermin II/2019 (noch) kein Kandidat oder keine Kandidatin eine Modulprüfung zum dritten Mal, also in der zweiten und damit letzten Wiederholung, abgelegt hat, hat niemand das WP-Examen endgültig nicht bestanden. Zu diesem Prüfungsergebnis wird es erst kommen, sobald erste Kandidaten und Kandidatinnen einen dritten Prüfungsversuch in einem Modul unternehmen und diesen nicht bestehen werden. An der verkürzten Prüfung nach § 13a WPO, die nicht modularisiert durchgeführt wird, haben darüber hinaus zwei vereidigte Buchprüfer mit Erfolg teilgenommen. Die Ergebnisse sind unter www.wpk.de in der Rubrik „Nachwuchs > Prüfungsstelle > Ergebnisse“ abrufbar.

(Neu auf WPK.de vom 7.2.2020)

stats