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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.10.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Vorschlag zur Einführung eines Syndikus-WP/vBP – aktualisierte Fassung

Einem Hinweis des Wirtschaftsprüferversorgungswerks (WPV) folgend hat die Wirtschaftspüferkammer (WPK) ihren Vorschlag zur Einführung eines Syndikus-WP/vBP (g) weiter ausdifferenziert. Danach soll die auf berufliche Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 und 3 WPO beschränkte enge Variante der Syndikus-Tätigkeit (§ 43a Abs. 1 Nr. 12 WPO-E) zusätzlich auf eine Tätigkeit im Anstellungsverhältnis beschränkt werden. Eine Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des gesetzlichen Vertretungsorgans soll nach dieser Variante nicht zulässig sein. Die Vorschrift erhält damit einen mit § 58 S. 2 Nr. 5a StBerG vergleichbaren Regelungsgehalt. Auch der Syndikus-StB darf als Angestellter seines Arbeitgebers für diesen nur berufliche Tätigkeiten nach § 33 StBerG erbringen. Ein Syndikus-WP/vBP, der als Angestellter seines Arbeitgebers für diesen berufliche Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 und 3 WPO erbringt (§ 43a Abs. 1 Nr. 12 WPO-E), übt keine im berufsrechtlichen Sinne gewerbliche Tätigkeit aus. Aus diesem Grund wurde im aktualisierten Entwurf weiterhin die Ausnahme zum Verbot der gewerblichen Tätigkeit (§ 43a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WPO-E) auf Tätigkeiten nach § 43a Abs. 1 Nr. 13 WPO-E beschränkt. Der aktualisierte Regelungsvorschlag wurde dem BMWi mit Schreiben vom 18.10.2018 übersandt. Das Ministerium wurde unverändert um möglichst baldige Einbringung des Vorschlags in das Gesetzgebungsverfahren gebeten. Die WPK wird über weitere Entwicklungen berichten.

(Neu auf WPK.de vom 22.10.2018)

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