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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.11.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Vorschläge zur Regulierung der Ratingagenturen

Mit strengen Vorschlägen reagiert die EU-Kommission auf die fehlerhaften und problematischen Urteile der Ratingagenturen. Binnenmarktkommissar Barnier sagte zu dem am 15.5.2011 in Straßburg verabschiedeten Paket: „Mein Ziel ist vor allem, den übermäßigen Rückgriff auf Ratings zu verringern und gleichzeitig die Ratingverfahren qualitativ zu verbessern. Die Ratingagenturen sollen strengere Vorschriften einhalten, ihre Ratings transparenter machen und für Fehler haften. Ich wünsche mir auch mehr Wettbewerb in diesem Sektor und die Möglichkeit, Ratings in Ausnahmefällen auszusetzen.“
Die Ratings haben unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten von Anlegern, Kreditnehmern, Emittenten und Regierungen. So kann die Herabstufung eines Unternehmens Folgen für die Höhe des Eigenkapitals haben, das eine Bank vorhalten muss, und die Herabstufung von Staatsanleihen die Kreditaufnahme eines Landes verteuern. Zwar wurden 2009 und 2010 auf europäischer Ebene Rechtsvorschriften über Ratingagenturen erlassen, jedoch haben die jüngsten Entwicklungen der Euro-Schuldenkrise gezeigt, dass der geltende Regulierungsrahmen nicht ausreicht.
Barnier erneuerte seine Kritik am jüngsten Verhalten einiger Agenturen: „Ratingagenturen haben in der Vergangenheit folgenschwere Fehler gemacht. Auch das Timing einiger Länderratings hat mich überrascht – zum Beispiel wenn diese mitten in den Verhandlungen über ein internationales Hilfsprogramm für ein Land abgegeben wurden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Ratings die Volatilität der Märkte noch verstärken.“ Die Vorschläge der Kommission für eine Richtline und eine Verordnung verfolgen vier Hauptziele:
1. Sicherstellen, dass sich die Finanzinstitute bei ihrer Anlagetätigkeit nicht blind ausschließlich auf Ratings stützen,
2. transparentere und häufigere Länderratings,
3. größere Vielfalt und striktere Unabhängigkeit der Ratingagenturen zur Vermeidung von Interessenkonflikten,
4. stärkere Haftung der Ratingagenturen für die erstellten Ratings.
(ec.europa.eu)

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