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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.12.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen

Die Finanzkrise des Jahres 2008 - so die EU-Kommission - hat die Schwächen des europäischen

Systems der Abschlussprüfungen deutlich zu Tage treten lassen. Einige große Finanzinstitute erhielten bei Abschlussprüfungen unmittelbar vor und während der Krise uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, und das trotz der erheblichen immanenten Schwächen hinsichtlich ihrer finanziellen Solidität. Auch in aktuellen Kontrollberichten der nationalen Aufsichtsbehörden werde die Qualität der Abschlussprüfungen kritisiert.

Darüber hinaus würden auch Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte sowie der Gefahr der Anhäufung von Systemrisiken geäußert, da der Markt de facto von vier großen Gesellschaften beherrscht werde, nämlich Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers („die großen Vier").

Dies soll sich laut EU-Kommission mit den am 30.11.2011 verabschiedeten Vorschlägen für die

Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wie Banken, Versicherungsunternehmen und börsennotierten Gesellschaften ändern.

Sie sollen die Unabhängigkeit der Prüfer stärken und den Markt für Abschlussprüfungen

dynamischer machen. Kernpunkte sind:

Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften:

Die Prüfungsgesellschaften werden (mit einigen Ausnahmen) nach einer Beschäftigungszeit

von maximal sechs Jahren rotieren müssen. Danach soll eine Karenzzeit von vier Jahren gelten,

ehe die Prüfungsgesellschaft wieder beim gleichen Mandanten tätig werden darf. Der Zeitraum,

nach dessen Ablauf ein Wechsel erfolgen muss, kann auf neun Jahre erhöht werden, wenn

gemeinsame Abschlussprüfungen durchgeführt werden, d. h. wenn das geprüfte Unternehmen

für seine Abschlussprüfung mehr als eine Prüfungsgesellschaft bestellt, um die Qualität der

Abschlussprüfung durch Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips" potenziell zu erhöhen. Gemeinsame Abschlussprüfungen werden nicht verbindlich vorgeschrieben, damit aber gefördert.

Obligatorische Ausschreibung:
Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers zu einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren verpflichtet

werden. Der Prüfungsausschuss (des geprüften Unternehmens) sollte eng in das Auswahlverfahren einbezogen sein.

Prüfungsfremde Leistungen:
Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre Mandanten keine prüfungsfremden Leistungen erbringen. Zudem müssen große Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungstätigkeiten von den prüfungsfremden Leistungen trennen, umjede Gefahr von Interessenkonflikten auszuschließen.

Europäische Beaufsichtigung des Prüfungsgewerbes:

Angesichts des globalen Umfelds von Abschlussprüfungen sollte bei der Beaufsichtigung

von Prüfungsnetzen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene Koordinierung

und Zusammenarbeit gewährleistet sein. Deshalb schlägt die Kommission eine Koordinierung

der Prüferaufsicht im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA)

vor.

Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz

Europa:
Die Kommission plant die Schaffung eines Binnenmarkts für Abschlussprüfungen mittels

Einführung eines Europäischen Passes für Prüfungsgesellschaften und schlägt deshalb vor,

dass Prüfungsgesellschaften ihre Leistungen in der gesamten EU anbieten dürfen und sämtliche

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften bei ihren Abschlussprüfungen die internationalen

Prüfungsstandards einhalten müssen.

Weniger Bürokratie für kleinere Prüfungsgesellschaften:

KMU sollen die Standards dem Vorschlag zufolge nach Maßgabe ihrer Größe anwenden

können.

Die Vorschläge sind unter ec.europa.eu/internal_market/auditing/reform/index_de.htm abrufbar.

(ec.europa.eu)

Stellungnahmen dazu:
 
BDO: http://www.bdo.de/fileadmin/user_upload/pdf_rtf_presse/pm_2011/Pressemitteilung_BDO_zu_EU_Vorschl%C3%A4ge_30112011.pdf

EGIAN:http://www.pkf-fasselt.de/media/public/db/media/1/2011/01/410/pmegian_11-11-30_rz.pdf

IDW:http://www.idw.de/idw/portal/d613828

WPK: http://www.wpk.de/aktuell/nachricht_30-11-2011.asp

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