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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.01.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Vorschläge zur Modernisierung des Berufsrechts für WP

Die Anforderungen und Bedürfnisse an das Berufsrecht haben sich geändert. In der Praxis sind Schwachstellen aufgetreten, v. a. bei den strafprozessualen Regelungen. Gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Vorschläge zur Änderung der WPO aufgezeigt:

  • Konsequente Nutzung der Modularisierung des WP-Examens,

  • Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG in europarechtlich zulässigem Umfang für Gesellschafter mit beruflichem Spezial-Hintergrund (z.B. MINT-Erfahrung),

  • Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers,

  • Einführung einer Frist für die Verjährung bestimmter Berufspflichtverletzungen im Gleichlauf mit dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater (zehn Jahre),

  • Klarstellung im Zusammenhang mit dem Zeugnisverweigerungsrecht – Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch die amtierenden Organe,

  • Klarstellung im Zusammenhang mit dem Beschlagnahmeschutz zur Vermeidung einer extensiven Auslegung durch die Ermittlungsbehörden und Strafgerichte,

  • Originäres Zeugnisverweigerungsrecht auch für Organe und Organmitglieder einer WPG, die nicht WP sind.

In einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben vom 19.12.2019 erläutert das IDW diese Änderungen und macht konkrete Gesetzesvorschläge.

(IDW Aktuell vom 20.12.2019)

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