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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.07.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Vorgeschlagene Anpassungen an IFRS 3 und IFRS 11

-tb- Laut Pressemitteilung veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) am 28.6.2016 Vorschläge für eine Anpassung von IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ (http://www.ifrs.org/Alerts/ProjectUpdate/Pages/International-Accounting-Standards-Board-proposes-narrow-scope-amendments-to-IFRS-3-and-IFRS-11.aspx). Dabei handelt es sich um kleinere Anpassungen, die keine grundsätzlichen inhaltlichen Änderungen, sondern vielmehr die Klarstellung einzelner Sachverhalte beinhalten. Konkret geht es zum einen um Anwendungshinweise, die bei der Unterscheidung zwischen einem „Geschäftsbetrieb“ und einer „Gruppe von Vermögenswerten“ helfen sollen. Zum anderen soll klargestellt werden, wie im Falle eines Erlangens der Kontrollmehrheit die Bilanzierung von bereits zuvor gehaltenen Anteilen erfolgen muss. Detailliertere Informationen zu den vorgeschlagenen Anpassungen stellt der IASB auf seiner Internetseite bereit (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/IFRS-11-Joint-Arrangements-Obtaining-control-or-joint-control-that-constitutes-a-business/Pages/default.aspx). Stellungnahmen zum entsprechenden ED/2016/1 können bis zum 31.10.2016 eingereicht werden.

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