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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.08.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Kommission: Versicherungen sollen sich zu neuen EU-Aufsichtregeln äußern

Mit den neuen Aufsichtsregeln für die Versicherungs- und Rückversicherungsbranche hat die EU die Standards für die Solvabilitätsanforderungen überarbeitet. Um die Anforderungen des für 2013 umzusetzenden Regelwerks passgenau festlegen zu können, sammelt die EU-Kommission fundierte und umfangreiche Daten für die quantitativen Solvabilitätsanforderungen. Auf dieser Grundlage möchte die Kommission u. a. festlegen, wieviel Eigenkapital die Unternehmen halten müssen.

Die Kommission ruft die EU-Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen daher auf, sich an der fünften quantitativen Auswirkungsstudie („Quantitative Impact Study"/QIS5) zu beteiligen. Die Studie wird unter unter Federführung des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung („Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors"/CEIOPS) erstellt und von August bis November 2010 durchgeführt.

Die vollständige Pressemitteilung auf Englisch dazu erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier und hier.

(PM EU-Kommission v. 23.8.2010)

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