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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.05.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FASB: Verschiebung von Offenlegungspflichten

-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat in einem Entwurf vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens spezifischer Offenlegungspflichten in Zusammenhang mit nicht kapitalmarktorientierten leistungsorientierten Arbeitnehmerplänen auf unbestimmte Zeit zu verschieben (Quelle: www.fasb.org/cs/ContentServer?c=FASBContent_C&pagename=FASB%2FFASBContent_C%2FNewsPage&cid=1176162549050). Mit dem Accounting Standards Update „Fair Value Measurement (Topic 820): Deferral of the Effective Date of Certain Disclosures for Nonpublic Employee Benefit Plans in Update No. 2011-04" soll den Bedenken von Stakeholdern Rechnung getragen und eine Diskussion mit den Regulatoren hinsichtlich des Offenlegungsgrades spezifischer Informationen ermöglicht werden. Die Kommentierungsfrist endet am 31.5.

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